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14. Juni 2019 / Kommentare (32)

IDO Verband – fragwürdige Aktivlegitimation?

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IDO Verband und seine Aktivlegitimation

Der IDO Verband EV legt in seinen Abmahnungen mehrere Seiten bei, indem er versucht darzulegen, dass hunderte Gerichte seine Aktivlegitimation schon bestätigt haben.
Leider ist dem nicht ganz so und es gibt inzwischen zahlreiche Bedenken, dass der Verband überhaupt gar nicht aktivlegitimiert ist, um abmahnen zu dürfen.

Hier die Gründe, warum IDO wohl in vielen Fällen rechtsmissbräuchlich abmahnt:

  1. Gewinnerzielung mit Abmahnungen im Vordergrund?
    Der Verband erzielt augenscheinlich  mit Abmahnungen den Löwenanteil seines „Umsatzes“. Der Kontostand des IDO liegt wohl meist zwischen 70.000 und 80.000 Euro. Die Mehrheit der Erträge werden vermutlich durch Abmahnungen und Kassieren der hohen Vertragsstrafen (zwischen 3.000 und 5.000 Euro) realisiert.
  2. Keine Relevanz als Interessensvertretung
    Laut Sistrix kommt der Verband auf eine Google-Sichtbarkeit (Juni 2016) von 0,00 (i. W. Null-Komma-Null). Zum Vergleich: Die Online-Verbände BVDW und Händlerbund kommen auf eine Sichtbarkeit von 0,30 bzw. 0,17. (Stand: 19.Sept. 2016) Auch die Zugriffszahlen halten sich in Grenzen.
  3. Abmahnungen werden gegenüber Kleinsthändler ausgesprochen
    Praktisch alle Abmahnungen werden über ebay oder Dawanda gemacht, die sich ein teures Gerichtsverfahren nicht leisten können. Die meisten abgemahnten Händler sind Kleinstunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 20.000 Euro jährlich.
  4. Mitgliederakquise durch Abmahnungen?
    Hier wird die Frage aufgeworfen, dass IDO eventuell Mitglieder durch ihre Abmahnungen werben könnte: LINK
  5. OLG Stuttgart hat Zweifel an der Aktivlegitimation
    Das Oberlandesgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 2.4.2015 darauf hingewiesen, dass es Zweifel an der Aktivlegitimation hat. Daraufhin nahm IDO seinen Verfügungsantrag zurück, wohl um kein Präjudiz zu schaffen.
  6. Geschäftsmodell Nutzlosbranche
    Einige der im Impressum aufgeführten Personen des IDO werden im Internet auch im Zusammenhang mit Abo-Fallen und Abzock-Seiten gebracht.
  7. Serienbriefe und Bagatellen
    Der IDO geht bei seinen Abmahnungen in erster Linie gegen Verstöße vor, die schnell und einfach gefunden werden können und mit Serienbriefen durchgeführt werden können. Das eigentliche Motiv – Wettbewerbsnachteile zu beseitigen – ist nicht erkennbar. Außerdem sind es stets Abmahnungen wegen Bagatellen, wie z.B. fehlende Textilkennzeichnung.
    Erwähnenswert ist auch, dass ausgesprochene Abmahnungen zu fehlenden Links auf die OS-Plattform inzwischen gar nicht mehr als wettbewerbswidrig eingestuft werden.
    Weitere Beispiele für weitere einfache Abmahnklassiker, die von IDO abgemahnt werden: Fehlende Informationen zu Mängelhaftung, Vertragsspeicherung, Muster-Widerrufsformular und Widerrufsbelehrung
  8. Mitgliederliste ist aus unserer Sicht fragwürdig
    Wie bereits in Punkt 1 aufgeführt, ist die vor Gericht vorgelegte Mitgliederliste – nach Recherche unseres Anwaltes –  in vielen Punkten zweifelhaft.
  9. Die Suchanfragen bei Google: Mafia und Co..
    Checkt man die Suchanfragen*, die im Zusammenhang mit „Ido Verband“ bei Google eingegeben werden, werden folgende Abfragen angezeigt:

 

Ido Verband Suchanfragen Abmahnung IDO

 

In der Top Neun der häufigsten Abfragen mit „IDO Verband“ stehen die ersten acht(!) eingegebenen Wörter davon im Zusammenhang mit den Wörtern „Abmahnungen“, „Klage“, „Aktivlegimitation“, „Vertragsstrafe“, „Urteil“und sogar Mafia (!) 

Ein Interessensverband, als der sich IDO ausgibt, ist in keinster Weise zu erkennen. Diese Suchanfragen sprechen eher dafür, dass es sich bei IDO um einen gewerbsmäßig organisierten Abzockverein handelt.

*Quelle: Keywordtool.io und Google (11.09.2016)

 

Was kann man gegen IDO Abmahnungen tun?

Da die Landgerichte leider dem Treiben noch kein Ende gesetzt haben, gibt es derzeit nur 2 Möglichkeiten:

a) Mitglied werden
Wer es sich nicht leisten kann sollte Mitglied beim IDO werden. So traurig das Ganze klingt, aber dann wird für immer man in Ruhe gelassen und erhält vorher noch eine Reduzierung oder Erlass der Kosten der Abmahnung bzw. kann Vertragsstrafen aushandeln.

b) Aktivlegitimation anfrechten
Die Chancen dass Gerichte, vor allem Oberlandesgerichte, die Aktivlegitimation abweisen ist hoch. Vor allem in Nischen-Branchen, in denen sehr wenige Mitglieder beim IDO vorhanden sind. Die Kosten liegen bei rund 5.000 € je Instanz. Vor allem in der zweiten Instanz (OLG) sind Chancen sehr hoch.
Wer dazu Fragen hat bitte an mich melden: gerhard@outdoor-renner.de

Strafanzeige stellen

Zusätzlich ist eine Strafanzeige anzuraten, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung ohne Aktivlegitimation handelt. >>Mustervorlage für Strafanzeige hier runterladen (Word)

Womöglich sind viele der Geschädigten nebenberuflich bzw. im Kleingewerbe tätig und sind daher nicht in der Lage, die Kosten für das Gerichtsverfahren selbst tragen zu können.
Daher gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen: hier Formular downloaden oder mit Ihrem Anwalt darüber sprechen.
Da der IDO-Verband sehr oft vor Gericht eidesstattliche Versicherungen verwendet, empfehlen wir, dies ebenfalls zu tun. > Hier zur Vorlage

Gute Anwälte mit Erfahrungen mit dem IDO Verband:

https://www.abmahnung.berlin/2015/08/abmahnung-durch-ido-verband-jetzt-auch.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/ido-abmahnung-vertragsstrafe.html

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IDO Verband – fragwürdige Aktivlegitimation? Zuletzt aktualisiert: 03.11.2023 von

Last modified: 3. November 2023

32 Kommentare zu :
IDO Verband – fragwürdige Aktivlegitimation?

  1. per Mail am 15.6.2015 sagt:

    Das was sich im Bereich „Abmahnungen“ in Deutschland abspielt, gibt es wohl nirgendwo auf dieser Welt. Abhilfe schaffen könnte der Gesetzgeber, indem er Rechtsverstößen nachgehen müsste – und das nicht Privaten überlassen darf. Denn: die Privaten suchen gezielt nach Verstößen und dürfen dann Aufwandsersatz fordern bzw. Vertragsstrafen aussprechen. Der Gesetzgeber würde nur in auf Anzeige aktiv werden – und um hier den Missbrauch gering zu halten, müssten auch Sanktionen bei missbräuchlicher Erstattung von Anzeigen her. Dann würde das gesamte aufgeblähte Kartenhaus des Abmahnwesens in sich zusammenbrechen. Ich schätze, die Branche setzt einen 3-stelligen Millionenbetrag im Jahr um und so wie ido leben auch andere Verbände und Juriste hier wie richtig fette Maden im von der Politik servierten Speck.

    Weil ich mich nicht aufregen will, lasse ich aber die Finger davon, den Justizminister anzusprechen. Der hat es grade mit Morddrohungen aus der Türkei zu tun – und will sich bestimmt nicht weitere Kriegsschauplätze mit eine aufgeschreckten Juristenbande anlachen.

    Wenn ich könnte, würde ich mein Gewerbe ins Ausland verlagern – dann wären die Probleme gelöst…

  2. joda sagt:

    sind auch abgemahnt worden. Kann jedem nur empfehlen, Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten und ja nicht die Unterlassungserklärung zu unterschreiben

  3. dc sagt:

    ich finde es einfach nur unglaublich, dass der Gesetzgeber bei diesem Geschäftsmodell nicht eingreift und aufräumt. Selbst wenn es juristisch legal wäre – was es ja anscheinend auch nicht ist – muss doch die ganze Abmahn-Abzocke doch irgendwann einmal aufhörn

  4. pogbar sagt:

    Hallo,

    ich bin Händler auf Ebay und wurde vom Interessensverband IDO abgemahnt.
    Durch eine Internetrecherche bin ich auf Ihren sehr hilfreichen Blogeintrag zum Thema IDO-Abmahnungen gestoßen.
    Ich wäre daran interessiert, IDO wegen Missbräuchlichkeit ins Visier zu nehmen.
    Ich hätte hierzu einige Fragen:
    1. Gibt es die Möglichkeit/ Pläne einer Sammelklage betroffener Händler bei der Anfechtung der Aktivlegitimation vor Gericht?

    2. Wäre es evtl. hilfreich bei IDO anzurufen und einen „Kuhhandel“ – Fallenlassen der Abmahnung gegen Mitgliedschaft?

    Das war es auch schon. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe.
    Gruß,
    XXXX

  5. admin sagt:

    Hallo Pogbar,

    zu 1.
    NEIN. Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Diese gibt es nur in USA und was weiß ich für Länder.

    zu 2.
    Ja. Bei einer Mitgliedschaft ist der IDO immer für vieles offen. Kommt auf ihr Verhandlungsgeschick an…
    Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben!

  6. C.R. sagt:

    Hat jemand Erfahrungen mit dem Händlerbund gemacht? oder welchen Optionen hat man sonst noch für Onlinehändler bzw. ecommerce?

  7. admin sagt:

    Den Händlerbund kann ich nicht empfehlen, will selbst an den Abmahnungen nochmals verdienen und geht gegen IDO nicht vor.

  8. Jürgen sagt:

    Wir wurden auch abgemahnt. Wo finde ich denn die Listen von dern Mitgliedern?

  9. Gast sagt:

    habe auch einen brief von denen erhalten. Wegen einer kleinigkeit

  10. kr sagt:

    niemals die Unterlassungserklärung unterschreiben! Gilt 30 Jahre lang und es ist praktisch nie verhinderbar, dass man seinen Shop 30 Jahre lang sauber hält. Die Empfehlung zu unterschreiben von Internet Rostock ist somit falsch, weil man das Damoklesschwert beim unterschreiben nie mehr wegbekommt

  11. KT sagt:

    wer ein wenig online stöbert sieht doch sofort, dass es hier nur um Abzocke geht, wir haben auf die schnelle schon 3 Seiten gefunden, die darüber berichten, dass der Verband Mitglieder durch Kostenerlass gewinnt

  12. Gast sagt:

    ich habe noch kein OLG Urteil gefunden, wo ido gewonnen hat. Bitte Informationen an XXXXX schicken, falls Jemdand da mehr weiß.

  13. Gast sagt:

    Hallo Herr Renner,
    bei der Online Recherche bin ich über Ihren Blog gestolpert.
    Bin gerade Opfer einer Abmahnung vom IDO geworden und hätte starkes Interesse an Ihren Erfahrungen mit dem Abzocker –Verein.
    Hab natürlich (noch) nichts unterschrieben, xxxxxx und alles erstmal dem Anwalt übergeben.
    Interessant sind für mich vor alle Ihre Erfahrungen bzgl. der grundsätzlichen Berechtigung des IDO´s mich abzumahnen. ( Aktivlegitimierung)
    Ich xxxxxxxxxxxxxxxxx und es ist mehr als unwahrscheinlich dass der Verein aus dieser Branche genügend Mitglieder hat, um die Abmahnung im Interesse des Wettbewerbs durchzusetzen.
    Wie war das bei Ihnen?

    Sie werden auf der IDO Seite ja auch sehr diffamiert, von daher gehe ich aus, dass Sie andere Wege geschritten sind, als die, die Unterlassungserklärung „einfach“ zu unterschreiben…
    Haben Sie geklagt?

    Sehr gerne würde ich hier Ihre Erfahrung kennen.

    Gerne per mail oder telefonisch. xxxxxxxxxx

  14. admin sagt:

    Inzwischen gibt es sogar eine eigene Facebook Seite für Betroffene des IDO Verbandes:
    https://www.facebook.com/Wir-wehren-uns-gegen-Abmahnabzocke-durch-den-IDO-Verband-1390143294618637/

  15. Gast sagt:

    warum zahlt ihr nicht einfach? wegen 200 Euro so einen Terz machen.
    Außerdem ist doch die Gesetzgebung schuld, die nutzen doch einfach nur Gesetzeslücken

  16. admin sagt:

    Folgende Themen werden derzeit von IDO bei ebay abgemahnt: (Oktober 2016)

    fehlendes Muster-Widerrufsformular
    fehlende gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung
    fehlende Angabe der eMail Adresse
    irreführende Angaben zum Versand (versicherter Versand)
    fehlender Link zur OS Plattform

  17. Gast sagt:

    Ich kann jedem nur empfehlen, den „Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität“ über IDO zu unterrichten!
    Dem DSW ist sowohl der IDO, als auch Herr Dr. Schneider im Zusammenhang mit anderen Abzock Portalen bekannt.

    Kontakt:
    Frau Belz
    mail@dsw-schutzverband.de
    06172 / 12 15 75

    https://www.dsw-schutzverband.de/methoden/abmahnunwesen

  18. Gast sagt:

    Selbst wenn die Verstöße berechtigt sind, heißt das noch lange nicht, dass IDO berechtigt ist, überhaupt abmahnen zu dürfen:

    „Nach § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Der Missbrauchseinwand kann dabei sowohl gegenüber einer Klage erhoben werden als auch gegenüber einer Abmahnung. Liegt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vor, führt dies zum Erlöschen des geltend gemachten Unterlassungsanspruches…“

    hier gefunden, dort gibt es auch ein Winderspruchsformular zum Download:

    https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/abmahnungsverfahren/reaktion/
    >> Verweigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung

  19. admin sagt:

    per email am 18.11.2016

    …. verzichtet IDO wohl derzeit auf die Abmahngebühr, wenn sie mit der fehlenden Aktivlegitimation durch einen Anwalt hingewiesen werden.

    Und der nächste logische Schritt wäre, dass die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden muss, was ich ja (leider) getan habe. Denn wenn IDO schon einen Rückzieher bei der Gebühr macht, dürfte es keinen großen Schritt dahin sein, dass auch die Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden muss…

  20. admin sagt:

    per mail am 21.11.2016 eingegangen:

    „Hallo,

    auch mich erreichte … eine Abmahnung von IDO.

    Nach gründlichem Lesen und einiger Recherche habe ich – als Laie – erhebliche Zweifel an der Aktivlegitimation. Alleine schon, was die genannten Zahlen von Mitgliedern etc betrifft, ist das ganze mehr als auffällig.

    Ich las dann auch in Deinem (Darf ich..?) Blog gestern die aktuelle Nachricht, daß sich dies als der richtige Weg erweist. Meine Frage ist nun, ob Du bereit wärst, mir die Kanzlei zu benennen, mit der Du das so durchgefochten hast?

    Dann könnte ich den gleichen Weg gehen und muß mich nicht mit den auch nicht so dolle Belastbaren – aber trotzdem womöglich durchsetzbaren – Hauptvorwürfen auseinandersetzen.

    Zudem denke ich darüber nach, die Brüder mal näher zu hinterfragen, was die Gemeinnützigkeit betrifft. Wenn die mehr Erlöse aus Prozessen erzielen, was ich mal so annehmen würde, als aus Mitgliedsbeiträgen, dann wäre hier ein konkreter Ansatzpunkt. Dann könnte das Finanzamt oder die zuständige Vereinsaufsicht darauf mal angesetzt werden.

    Ich bin da hartnäckig, bei meiner letzten Abmahnung war das Ergebnis: Abmahnung eines Mitbewerbers zurückgezogen. Anwalt arbeitet nicht mehr in der Kanzlei, sondern als juristische Kraft bei einem Insolvenzverwalter. Und der Anwalt hat auch eine Ermahnung von der zuständigen Anwaltskammer bekommen, was nach Aussage einer befreundeten Juristin (Leider falsches Fachgebiet) etwa so zu sehen ist, wie eine Abmahnung im Arbeitsrecht.

    Nicht jammern, kämpfen lautet hier die Devise. So, wie Du es tust! Meinen Respekt!“

  21. admin sagt:

    per Mail eingegangen am 22.11.2016

    „… und danke auch für die mitgesendeten Unterlagen, das sieht sehr hilfreich aus, da mache ich mich gleich im Detail mal drüber her.

    Mitgliederlisten aus dem Bereich xxxxx wären sehr hilfreich für mich, solltest Du die haben, wäre ich Dir erneut dankbar!

  22. Mxxxx sagt:

    ich bin auch abgemahnt worden. Über ebay xxxxxxxxxxxxxxxx

  23. Gästin sagt:

    Da reihe ich mich dann auch mal in die Reihe ein mit meiner Abmahnung…..
    Aber ich habe nicht vor, das so hinzunehmen. Das erste war ein Anwalt, der die Aktivlegitimation in Form einer Mitgliederliste hinterfragt hat. Da kam dann nix mehr von IDO……
    Ich hab mich mal an verschiedenen Stellen umgehört, z. B beim Vereinsregister (Siehe IDO Impressum), bei dem IDO registriert ist (Verein ist die notwenige Rechtsform zum abmahnen, wenn man nicht selber Mitbewerber ist). Dort ist der Verein hinlänglich bekannt und sorgt für „hochgezogene Augenbrauen“ (Zitat einer nicht genannten Mitarbeiterin dort). Nur so viel: Die schlafen da nicht auf dem Baum und sind interessiert am Fakten aller Art…..
    Ich mach dann mal was fertig, mag einer mitmachen?

  24. Gast sagt:

    Auch ich habe eine IDO Abmahnung bekommen. Ganz toll. Um diese Jahreszeit habe ich ja nix besseres zu tun…..

    Damit habe ich mich mal näher beschäftigt, gegrübelt und gegoogelt und bin zu diesen Ergebnissen gekommen:

    (Anmerkung: Die folgenden Zeilen enthalten KEINE Rechtsberatung, sondern ausschließlich meine persönliche Meinung. Bei einer Abmahnung ist anwaltliche Beratung leider nach wie vor nötig!)

    Als erstes ist IDO für Anwälte eine Goldgrube. Auch wenn die auf ihren Homepages noch so inbrünstig über IDO klagen, darf nicht vergessen werden, es ist auch immer Eigenwerbung mit dem Ziel, neue Mandanten zu gewinnen. Die gewinnen also letztlich auch.

    Daraus folgt dann die Überzeugung: Die werden uns zwar helfen, die konkrete Abmahnung abzuwenden, es liegt aber nicht in deren Interesse, gegen IDO wirklich vorzugehen.

    Also müssen wir das selber machen, um den Leuten das Handwerk zu legen, die nichts anderes wollen als unsere hart erarbeitete Kohle.

    Was also können wir tun – außer im Netz zu maulen und zu pöbeln?

    Ich bin zu dem Schluß gekommen, daß wir dem Laden auch als Einzelkämpfer sehr wohl ganz massiv ans Schienbein treten können. Und das geht so:

    IDO tritt als Verband auf, ist aber ganz ordentlich als Verein (e. V.) angemeldet. Und die Aufsicht über Vereine führt das örtlich zuständige Amtsgericht. Dieses wird nur dann tätig, wenn von außen was kommt, was die Legitimation des Vereins anzweifeln lässt. Oder handeln gegen die für Vereine geltenden Rechtsgrundlagen bekannt wird. Und das ist bei IDO wohl durchaus der Fall, wenn ich das alles im Internet so sehe.

    Es gibt da einige Punkte, ich möchte nur mal ein paar davon herausgreifen:

    Das Thema Mitgliederzahl – diese ist wesentlich nach dem UWG, um überhaupt abmahnen zu dürfen (Stichwort
    … XXX …

    Oder andere sagen, daß sie nur Mitglied geworden sind, damit sie die Kosten der Abmahnung oder der Vertragsstrafe verringern konnten.

    Das kann ja so wohl nicht sein und das erfüllt meiner bescheidenen Auffassung nach verschiedene rechtlich relevante Punkte, die durchaus nach einer Überprüfung von außen rufen.

    Der Gesetzgeber hat sich ja was dabei gedacht, bei der Novelle des UWG zu fordern, daß Verbände über eine gewisse Anzahl an Mitgliedern der abgemahnten Branche verfügen müssen, um überhaupt abmahnen zu dürfen. Die Absicht war, der Abmahnvereine aus dem Weg zu räumen. Das wird mit den – sagen wir mal – nicht unbedingt immer ganz richtigen Behauptungen von IDO unterlaufen.

    Dann gibt es noch einen Punkt, an dem ich ernstliche Zweifel habe. Laut Satzung ist dieser Verein – ganz rechtskonform – auf einen „Nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet“. Ob das einer intensiven Prüfung wohl standhalten kann, in Anbetracht einer nicht abschätzbaren – aber unzweifelhaft sehr hohen – Zahl von Abmahnungen?

    Es gib da noch einiges mehr……

    Daher muß der Laden mal überprüft werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach!

    Du hast Bedanken, ob das alles so richtig ist? Alles mit rechten Dingen zugeht? Dann ist es wirklich wichtig, daß auch Du das beim zuständigen Amtsgericht anzeigst. Du bist gar nicht mehr Mitglied, wirst aber trotzdem genannt? Dir wurde ein Beitritt nahegelegt, um Kosten abzuwenden? In Deiner Abmahnung werden Sachen behauptet, an denen Du zweifelst? Dann scheibe das auf, lege, wenn vorhanden, entsprechende Belege dazu und schicke es an:

    Amtsgericht Köln, Vereinsregister, 50922 Köln

    Je mehr mitmachen, umso hellhöriger werden die dort. Googelt mal §43 BGB!

    Und das kann auch für die wichtig werden, die schon eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben. Wenn der Laden nämlich zugesperrt wird, was wir mal dringend hoffen wollen, dann könnte es möglicherweise dazu führen, daß man die Unterlassungserklärung aus wichtigen Gründen kündigen kann. Dazu wird aber sicher ein Anwalt nötig sein, aber man wäre dann nicht mehr für 30 Jahre in der Pflicht!

    Meine Anzeige liegt da schon auf dem Tisch.

  25. admin sagt:

    per Mail eingegangen am 29.11.2016

    Guten Abend,

    IDO Verband verlang 4000,00€ Vertragstrafe ,aber in Vertragsstrafeprozess keine Mitgliederliste vorgelegt hat.Ich bin in Textilbranche abgemahnt und ich bin unrecht behandelt.Ich hatte sofort eine Anwalt eingeschaltet,aber nur Schlechteleistung Herr RA XXXXX gemacht hat und ich Anerkentnis Urteil bekommen,der ehemalige Anwalt nur das Geld aufgefordet und Mandat niederlegt.Ich habe Beschwerden eingelegt,aber ich habe Frage ob,dass man was machen kann z.B Strafanzeige.

    Mit freundlichen Grüßen

  26. per Mail eingegangen am 16.12.2006 sagt:

    Sehr geehrter Herr Renner,

    im Rahmen einer Internetrecherche bin ich auf Ihre Website und den Eintrag unter https://www.outdoor-renner.de/blog/ido-verband-keine-aktivlegitimation.html gestoßen. Wir haben derzeit den IDO ebenfalls auf der Gegenseite (Abmahnender). Auch wir haben Zweifel, dass der Verband im konkreten Fall aktivlegitimiert ist. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir möglichst zeitnah das Aktenzeichen des OLG Stuttgart mitteilen könnten. Hierfür bereits im Voraus vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXX

  27. per Mail am 21.2.17 sagt:

    per Mail am 21.2.

    Guten Morgen Herr Renner,

    ich habe Ihren Artikel über den IDO-Verband auf Ihrem Blog gelesen.

    Da wir selber „Opfer“ dieses Verbandes wurden und den IDO-Verband gezwungen haben, das Hauptsacheverfahren vorm Landgericht zu eröffnen, suche ich belastbare Zeugen, Hinweise für betrügerisches Verhalten.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hier Ihre Erfahrungen hinsichtlich Einwirkungen (werden Sie Mitglied), fehlende Aktivlegitimation oder rechtsmißbräuchliche Nutzung mitteilen könnten.

    Vielen Dank vorab.

    xxxx

  28. AD sagt:

    Hallo Herr Renner,

    interessiert habe ich Ihren Blog gelesen.
    Der „Verein“ ist nach wie vor sehr aktiv, aktuell habe ich eine Abmahnung bekommen wegen zweier Bagatelle, die in der Sache an sich aber leider richtig sind laut meinem Anwalt.

    In meiner Branche hat IDO laut eigenen Angaben ca 40 Mitglieder, das sind deutlich unter 1 % aller Händler in dieser Branche.
    Meine IHK hat gesagt, dass es derzeit leider kaum möglich ist diesem „Verein“ das Handwerk zu legen. Unglaublich wie man hier in Deutschland im scheinbar rechtsfreien Raum agieren kann.

    Gerne könnten Sie mir Ihre gesamten Erfahrungen schicken, ich werde Sie über mein Handeln auf dem laufenden halten, allerdings nicht im Blog meine Strategie veröffentlichen, falls einer der netten Herrschaften von IDO mitliest.

    Beste Grüße

  29. MF sagt:

    Hallo Herr Renner,
    ich bin im August 2017 mit meinem kleinen EBAY-Shop, welchen ich nebenbei etwas betrieben habe, vom IDO Verband abgemahnt worden. Leider hatte ich die Unterlassungserklärung zu schnell unterschrieben. Bei EBAY hatte ich seit dem Vorfall alle Artikel aus Angst entfernt.
    Gestern kam wieder Post von dieser Bude, mit einer Vertragasstrafenaufforderung in Höhe von 3000 Euro!! Grund ist, das auf meiner eigenen Shopseite, welche auf EBAY nicht ersichtlich war, ein Satz mit „versicherten Versand“ abgebildet war.
    Das alles steht doch in keinem Verhältnis wegen so einem Bagatellmist. Ich habe gestern gleich einen Anwalt kontaktiert, welcher mir da diesbezüglich helfen möchte. Wissen Sie, wie da die Chancen stehen, so eine Wuchersumme nicht an diese Verbrecherbude zahlen zu müssen?

  30. K.C. sagt:

    Hallo,
    ich habe mir eben ihren Artikel durchgelesen, indem sie verschiedene Zweifel zur Legitimation des IDO beschreiben. Ich habe von diesem zunächst eine Abmahnung bekommen, die durchaus gerechtfertigt war (verschiedene Punkte zum Widerrufsrecht, die veraltet waren, Vertragstextarchivierung und das Verwenden der Klausel „auf Wunsch versichert“).
    Gerade letzteres argumentierte der IDO, suggeriere dem Käufer, er trage das Risiko für den Versand.
    Nun habe ich eine Vertragsstrafe vom IDO erhalten, da ich „weiterhin mit versichertem Versand werbe“, alle anderen Punkte führt der IDO nicht mehr auf. Außerdem habe ich nur die Klausel unterschrieben, nicht mehr „auf Wunsch versichert“ zu verwenden, was meiner Auffassung nach ein Riesenunterschied zur Aussage ist, generell schon versichert zu verschicken. Diese hatte ich zudem nur noch bei 2 höherwertigeren Artikeln von mehr als 300 enthalten, eine Vertragsstrafe von 3000€ ist also keineswegs gerechtfertigt (abgesehen von den vielen anderen Punkten die sie in ihrem Artikel aufgeführt haben, die grundsätzlich schon die Legitimation von IDO anzweifeln).

    So wie ich es verstanden habe, müsste das vor Gericht auch gut durchkommen, ich habe bloß nicht ganz verstanden, wie genau das funktioniert (ich bin gerade erst 18 geworden und mit der Situation etwas überfordert). Wie genau würde ein solcher Prozess und die „instanzen“ aussehen? Bedeuten 5000€ je Instanz dass ich wenn ich diese Legitimation überhaupt erst anfechten möchte schon mehr zahlen muss als die eigentliche Vertragsstrafe? Wenn ja habe ich ja überhaupt keine Chance, mich gegen diesen meiner Meinung nach ungerechtfertigten Vorwurf zu verteidigen…

    Ich hoffe, sie können mir helfen oder mich zumindest kurz aufklären. Danke dass sie sich die Zeit genommen haben, diesen riesen Textblock zu lesen und ich freue mich auf ihre Antwort.

  31. Gästin sagt:

    Es gibt eine Online-Petition gegen den Abmahn-Unfug beim deutschen Bundetag. Da sollten ALLE mitmachen, es ist die beste Chance, solchen Schmarotzern das Handwerk zu legen.

    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html

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