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Seitens der Versicherungen und der Länder wurde bald der Ruf nach
einer Normierung und strengen Qualitätsprüfungen laut. Heute gilt der
Kletterhelm in den Augen der Gesetzeshüter als persönliche
Schutzausrüstung (PSA). In Europa gilt die EU-Norm (EN), für die das
CE-Zeichen steht und die Gesetzescharakter hat. Diese wird von einer
staatlichen Einrichtung vergeben und ist für alle Kletterhelme
obligatorisch. Daneben gibt es auch das UIAA-Zeichen (Union
International des Associations d'Alpinisme). Bei der UIAA handelt es
sich um eine private Organisation, deren Normen weltweit gelten. |
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Das Energieaufnahmevermögen ist das wichtigste Prüfkriterium. Dabei wird getestet, welcher Fallenergie der Kletterhelm standhält. Physiologische Studien belegen, dass der Kopf und die Halswirbelsäule eines Menschen eine Krafteinwirkung von 10 kN (= 1 t) aushalten können - allerdings nur für Sekun-
denbruchteile (0,01 Sek.). Alles, was schwerer ist oder länger auf den menschlichen Körper einwirkt, sollte im Idealfall der Helm kompensieren - auch wenn kein Helm eine 100%ige Sicherheit bietet. Die UIAA geht bei ihrer Prüfung sogar davon aus, dass der menschliche Körper "nur" 8 kN "ertragen" kann.
Prüfung der vertikalen Fallenergie: Vor dem Test wird der zu prüfende Helm extremen Minus- (- 20°C) und Plusgraden (+35°C) sowie einer künstlichen Lichtenergie ausgesetzt, um einen natürlichen Alterungsprozess zu simulieren. Danach wird geprüft, welcher Fallenergie der Helm standhält. Das Prüfsiegel bekommt nur der Helm, der einen Aufprall eines 5 kg schweren Steines aus 2 m Fallhöhe unbeschadet übersteht.
Prüfung der frontalen, lateralen und dorsalen Fallenergie: Diese ist im Vergleich zur vertikalen immer niedriger. Dies liegt an der Helmkonstruktion, aber auch am Material. Der Test erfolgt deshalb mit 5 kg Gewicht bei 0,5 m Fallhöhe.
Prüfung der Durchdringung: Nach der Durchführung eines künstlichen Alterungsprozesses (vgl. Prüfung der vertikalen Fallenergie) wird geprüft, ob die Spitze des Fallgewichts den Helm durchdringt.
Prüfung der Belüftungsöffnungen: Damit ein Kletterhelm ein EU- oder UIAA-Siegel erhalten kann, müssen seine Belüftungsöffnungen zusammen eine Fläche von mindestens 4 cm² ausmachen. Für moderne Kletterhelme ist dies kein Problem. Ihre Lüftungsschlitze sind in der Regel um ein Vielfaches größer.
Prüfung des Kinnbandes: Hier darf auch unter Gewalteinwirkung der Steckverschluss nicht brechen. Außerdem darf das Band selbst unter Zug nur einen Schlupf und eine Dehnung von maximal 25 mm aufweisen.
Als Faustregel gilt, dass man den Kletterhelm nach jeder ernsthaften Gewalteinwirkung, auch wenn wie beim klassischen Helmtyp Schäden oft nicht zu sehen sind, austauschen sollte. Bei modernen Leichthelmen fällt die Entscheidung leichter, da dort Deformationen leichter zu erkennen sind. Haarrisse sind aber mit bloßem Auge oft nicht zu sehen. Außerdem können die Bänder so gedehnt worden sein, dass sie bei der nächsten Beanspruchung versagen. Manche Hersteller empfehlen nach drei bis fünf Jahren aufgrund des Alterungsprozesses der Materialien einen Helmwechsel. Bei sachgemäßem Gebrauch kann ein Kletterhelm aber auch länger seine Funktionen erfüllen. Dann darf er aber nicht unter UV-Strahlung gelagert werden. Sicherheitshalber sollte der Kletter-Helm vor jedem Gebrauch auf Schäden (Risse, Dellen) kontrolliert werden.